… dürfen Radfahrer nicht durch den PKW-Tunnel in der Bahnhofstrasse fahren?
Die vorgeschriebene Geschwindigkeit im Tunnel und seiner Zu- und Abfahrt sind dreißig Stundenkilometer. Damit noch um zwanzig Stundenkilometer geringer als alle Verkehrsteilnehmer in der restlichen Bahnhofstrasse fahren dürfen.
Schon am Ausgang Richtung Bahnhofstrasse dürfen PKW und LKW munter mit 50 Stundenkilometer durch die Kurve cruisen und alle von der Fahrbahn scheuchen, die über diese von und zur S-Bahn wollen.
Warum es da keinen Zebrastreifen gibt, ist eine andere Frage.
Die norddeutsche Demut vor Berg und Tal kann es nicht sein, die Steigung und Gefällstrecken gibt es woanders auch. Die Situation, dass sich die Pendler und andere Passanten im Fußgängertunnel „munter“ mischen ist auch keine glückliche.
Die Einsicht bei der Einfahrt in den Fußgängertunnel ist nicht gegeben und bei der Ausfahrt hat jeder Radfahrer, ein weiteres Mal die Chance Fußgänger, Rollatoren, Kinderwagen, malade Wanderer zu „treffen“.
Kürzer und sinnvoller wäre es, den Fahrradverkehr durch den PKW-Tunnel zu führen, herrscht da doch Übersichtlichkeit und gemäßigtes Tempo 30 vor.
Also, warum?
Jens W. Kock
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