Im Zweifel für den Gesundheits- und Verbraucherschutz
BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN stehen für einen aktiven und vorsorgenden Gesundheits- und Verbraucherschutz. Für uns hat der Schutz der menschlichen Gesundheit und eine aktive Verbraucheraufklärung Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen einzelner.
Daher gilt für uns: Bei begründetem Verdacht müssen Ross und Reiter genannt werden und alle Fakten veröffentlicht werden. Dazu gehören auch die Ergebnisse von Labor- und Lebensmittelproben. Wir finden es daher richtig, dass bei ausreichenden Hinweisen (etwa durch Befragungen, Indizienketten oder Laborergebnisse) auf mögliche Gefahren von Lebensmitteln öffentlich hingewiesen wird, ja es ist sogar die Pflicht der Behörden ihre Erkenntnisse frühzeitig mitzuteilen. Dabei sollte bei fehlenden endgültigen Beweisen der Eindruck vermieden werden, dass die genannte Quelle die einzige Ursache für eine lebensbedrohliche Entwicklung ist. Auch sollten Hinweise zum Hygieneverhalten wie regelmäßiges Wa-schen und Säubern nicht suggerieren, dass damit die Keimgefahr vollständig gebannt sei und man das möglicherweise belastete Produkt dann gefahrlos essen könne. Zur Zeit ist noch unklar, ob der Keim nur außen oder auch im Lebensmit-tel auftaucht und wie der Übertragungsweg genau ist.
Aktiv handeln – Gefahren minimieren
Neben dem vorbeugenden Gesundheitsschutz ist es unabdingbar, dass im Fall des Eintritts einer Epidemie ein nachvoll-ziehbares systematisches Verfahren in Kraft tritt, das eine geordnete Informationsweitergabe garantiert. Ärztliche Not-dienste und Krankenhäuser, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker müssen unver-züglich unterrichtet werden.
Auch ist zu klären, wer die anfallenden Kosten für zusätzliche Laboruntersuchungen im niedergelassenen Bereich und steigende Fallzahlen in den Krankenhäusern übernimmt.
Die Meldezeiträume über Verdachtsfälle und aufgetretene Erkrankungen müssen verkürzt werden.
Zur Vorbeugung gehört auch, dass die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln vor dem Hintergrund der immer internationaler werdenden Handelsbeziehungen verbessert werden.
Ursachen aufklären ohne Tabus
Als Lehre aus den sich häufenden Lebensmittelskandalen mit hochaggressiven Keimen (EHEC, MRSA etc.) sollte auch die Ursachenbekämpfung verstärkt werden. Hierbei sollten alle möglichen Verbreitungspfade untersucht werden, egal ob es sich um Biogemüse oder industrielles Hähnchenfleisch handelt.
Zur Prävention gehört auch, grundlegende Änderung in der Tierhaltung vorzunehmen. Es ist wissenschaftlich unbestrit-ten, dass hoher Antibiotikaeinsatz in der Massentierhaltung zum Entstehen auch für den Menschen gefährlicher Keime beiträgt. Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) in Untersuchungen bestätigt, spielt dabei auch die Art der Tierhaltung eine Rolle. Wie aus einer Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervorgeht, teilt die Bundesregierung die Ein-schätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI), dass sich beispielsweise das MRSA-Bakterium unter den Bedingungen von Massentierhaltung deutlich stärker ausbreitet als bei artgerechter Haltung.
Der steigende Antibiotikaeinsatz in der industriellen Massentierhaltung bereitet uns daher große Sorge. Umso unver-ständlicher ist es, dass auf Drängen des Agrarlandes Niedersachsen in der Anfang des Jahres in Kraft getretenen DIMDI-Arzneimittelverordnung eine Ausnahme ausgerechnet für Hühner, Enten und Puten gemacht wurde.
Während nun bei Schweinen und Rindern der wachsende Antibiotikaeinsatz in einer bundesweiten Datenbank landkreis-genau erfasst wird, wird dies bei Geflügel aus angeblichen Datenschutzgründen weiter geheim gehalten.
(Siehe auch kleine Anfrage der Abgeordneten Ursula Helmhold und Christian Meyer „Erreger aus dem Stall – Welchen Anteil hat die agrarindustrielle Tierhaltung in Niedersachsen an der Entstehung multiresistenter Keime?“ vom 25.12.2010.
http://www.christian-meyer-gruene.de/cms/default/dokbin/373/373496.kleine_anfrage_mit_antwort_erreger_aus_d.pdf)
Mehrere niedersächsische Mediziner weisen auch unter Berufung auf eine Reihe von Studien darauf hin, dass von den Keimen (sog. Bioaerosolen) aus Megamastställen größere Gesundheitsgefahren für den Menschen ausgehen könnten. Die Keimbelastung in einem Maststall mit Hunderttausenden Hühnern ist 120.000mal höher als in der Normalluft. Bioae-rosole sind luftgetragene Partikel biologischer Herkunft.
http://www.bi-norden.de/download/studie.php
Wir fordern daher eine konsequente wissenschaftliche Untersuchung der Keimbelastung aus Mastställen, der Gülle, Sub-strate und Verbreitungswege
Auch eine Filterpflicht für Tierfabriken ist vorzuschreiben. Der Erlass von Umweltminister Sander, dass die Abluft über den Schornstein ausreichend ist und Filter in der Hähnchenmast nicht vorgeschrieben werden, muss zurückgenommen werden.
Zuständigkeiten koordinieren, aber nicht monopolisieren
Nach den schlechten Erfahrungen mit einem vereinheitlichten Bundesgesundsheitsamt halten wir den Föderalismus im Verbraucherschutz weiterhin für sinnvoll und belebend. Er verhindert, dass Erkenntnisse unter der Decke gehalten oder vertuscht werden. So hat erst Nordrhein-Westfalen im Dioxin-Skandal für die nötige Aufklärung und Handlungsdruck ge-sorgt, während Niedersachsen noch das Ausmaß und Problem im Sinne der Agrarlobby herunterspielte.
Auch jetzt sind dezentrale Untersuchungen, verschiedene Forschungsansätze und Blickwinkel sinnvoll, um den Ursachen von Epidemien besser auf die Spur zu kommen.
Nötig ist eine bessere Kommunikation und schneller Datenaustausch zwischen EU, Bund, Ländern und Kommunen. Hier wären gemeinsame Datenbanken aller wissenschaftlichen Erkenntnisse, Befragungen und Beprobungen sinnvoll, um Indizienketten schnell auf die Spur zu kommen. Auch hier gilt: Jedes Land hat unterschiedliche Schwerpunkte und Spezi-alisten. Daher: Systematische und koordinierte Zusammenarbeit ja, aber keine zentrale Bundesbehörde, die das alleinige Monopol über Warnmeldungen hat.
Bündnis 90/Die Grünen setzen sich seit Jahren für eine verbesserte Ausstattung der Lebens- und Futtermittelüberwa-chung in Niedersachsen ein. Ausreichende Laborkapazitäten und qualifiziertes Personal sind Grundbedingung um Ge-sundheitsgefahren schnell auf die Spur zu kommen.
Entschädigungen
Im Interesse eines vorbeugenden Verbraucherschutzes kann bei Lebensmittelwarnungen nicht erst der endgültige Be-weis abgewartet werden. Bei hinreichendem Verdacht müssen daher auch Branchen oder Betriebe genannt werden, auch um mögliche Verbreitungswege (wer hat wann in welchem Restaurant gegessen und von welchem Hof, welches Produkt bezogen) aufzuklären. Im Dioxin-Skandal Anfang 2011 hat Niedersachsen dies zum Schutz der Agrarindustrie unterlassen und damit eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung in Kauf genommen und die unabhängige Aufklä-rung erschwert.
Zum Schutz unschuldiger Landwirte und Betriebe setzen wir uns auf europäischer Ebene für einen Haftungsfonds der Lebens- und Futtermittelindustrie für Entschädigungen in solchen Fällen ein. Damit ist auch gesichert, dass die Betroffe-nen nicht auf einem eingetretenen Schaden sitzen bleiben.
Es darf nicht sein, dass begründete Warnmeldungen gegenüber der Bevölkerung aus Kostengründen unterlassen wer-den, weil man hohe Entschädigungszahlungen befürchtet.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden weiter für einen unabhängigen, präventiven und engagierten Gesundheits- und Verbraucherschutz streiten.
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